Cyber Resilience Act (CRA): Was Schweizer Hersteller ab 2027 wissen müssen

Der EU Cyber Resilience Act (CRA) verpflichtet Hersteller digitaler Produkte zur Einhaltung strenger Sicherheitsstandards. Auch Schweizer Unternehmen, die digitale Produkte in der EU vertreiben, sind betroffen. Dieser Artikel erklärt die Anforderungen, Fristen und was Sie jetzt tun müssen.

Was ist der Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine EU-Verordnung, die im September 2024 verabschiedet wurde. Er gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, die in der EU in Verkehr gebracht werden — von Smartphones über Industriesteuerungen bis zu Software-as-a-Service. Ziel ist es, Sicherheitslücken bereits beim Design zu vermeiden und über den gesamten Produktlebenszyklus Transparenz zu schaffen.

Wichtig: Der CRA ist eine EU-Verordnung und gilt daher direkt in allen EU-Mitgliedstaaten. Schweizer Hersteller, die Produkte in der EU verkaufen, müssen die Anforderungen ebenfalls erfüllen — unabhängig davon, ob sie eine EU-Niederlassung haben.

Wer ist vom CRA betroffen?

Der CRA definiert verschiedene Rollen und Produktkategorien:

Betroffene Rollen

RolleDefinitionBeispiele
HerstellerEntwickelt oder herstellt Produkte mit digitalen ElementenSoftware-Häuser, Hardware-Hersteller, IoT-Anbieter
ImporteurBringt Produkte aus Drittstaaten (z.B. Schweiz) in die EUSchweizer Firmen mit EU-Vertrieb
Händler / DistributorVertreibt Produkte innerhalb der EUReseller, Value-Added-Distributoren
Open-Source-StewardsKommerzielle Anbieter von Open-Source-KomponentenFirmen, die Open-Source-Produkte supporten

Produktkategorien

Der CRA unterteilt Produkte in zwei Klassen:

  • Default-Produkte (Klasse I): Alle Produkte mit digitalen Elementen, die nicht als "important" eingestuft sind. Beispiele: Smartphones, Tablets, Smart-Home-Geräte, gewerbliche Software.
  • Important-Produkte (Klasse II): Produkte mit besonderer Relevanz für die Sicherheit. Beispiele: Betriebssysteme, Industrial-Control-Systeme, Netzwerk-Hardware, Passwort-Manager, Browser, VPN-Lösungen.

Die zentralen CRA-Anforderungen

Der CRA verpflichtet Hersteller zu einem umfassenden Security-by-Design-Ansatz. Die wichtigsten Anforderungen:

1. Security by Design und by Default (Art. 10)

Produkte müssen so entwickelt werden, dass sie von Grund auf sicher sind. Dazu gehören:

  • Schutz vor unbefugtem Zugriff (Authentifizierung, Verschlüsselung)
  • Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten
  • Minimierung der Angriffsfläche (keine unnötigen Dienste oder Ports)
  • Sichere Software-Updates über den gesamten Lebenszyklus

2. Vulnerability-Management (Art. 13)

Hersteller müssen:

  • Sicherheitslücken systematisch identifizieren, dokumentieren und beheben
  • Security-Patches innerhalb von 24 Stunden für aktive Exploits bereitstellen
  • Regelmässige Sicherheitsupdates über den definierten Supportzeitraum anbieten
  • Ein Coordinated Vulnerability Disclosure (CVD) Verfahren etablieren

3. Transparenz und Dokumentation (Art. 14)

Hersteller müssen folgende Dokumente bereitstellen:

  • EU Declaration of Conformity: Bestätigung, dass das Produkt den CRA-Anforderungen entspricht
  • Technische Dokumentation: Architektur, Sicherheitsmassnahmen, Risikoanalyse
  • Software Bill of Materials (SBOM): Liste aller Software-Komponenten und Abhängigkeiten
  • Instructions for Use: Sicherheitshinweise für Endnutzer und Administratoren

4. Meldeverpflichtungen (Art. 14)

Hersteller müssen unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) melden:

  • Aktive Ausnutzung von Sicherheitslücken (exploited vulnerabilities)
  • Schwere Sicherheitsvorfälle, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit beeinträchtigen

Innerhalb von 72 Stunden muss eine erste Bewertung vorliegen, innerhalb von 14 Tagen eine abschliessende Meldung mit Gegenmassnahmen.

Achtung: Die Meldefristen sind sehr knapp. Wer keinen etablierten Incident-Response-Prozess hat, wird Schwierigkeiten haben, die Fristen einzuhalten — mit erheblichen Strafen als Folge.

Was bedeutet der CRA für Schweizer Unternehmen?

Schweizer Unternehmen sind dann betroffen, wenn sie:

  • Software, Hardware oder IoT-Produkte direkt in der EU vertreiben (z.B. über App Stores, Amazon, eigene Vertriebskanäle)
  • als Importeur oder Distributor für EU-Produkte fungieren
  • Open-Source-Komponenten kommerziell anbieten oder supporten

Ein reiner Schweizer Vertrieb ohne EU-Bezug fällt nicht unter den CRA. Sobald aber ein EU-Markt erschlossen wird, greift die Verordnung.

Beispiele betroffener Schweizer Unternehmen

  • Schweizer Software-Haus mit SaaS-Lösung für EU-Kunden
  • IoT-Hersteller (Smart-Home, Industrie 4.0) mit EU-Vertrieb
  • Fintech-Start-up mit Banking-App im EU-App-Store
  • Medizintechnik-Anbieter mit vernetzten Geräten in EU-Spitäern
  • Cybersecurity-Anbieter (VPN, Antivirus, Endpoint-Security) mit EU-Kunden

Der CRA-Zeitplan: Wichtige Fristen

DatumMeilenstein
September 2024CRA in Kraft getreten (Veröffentlichung im EU-Amtsblatt)
Dezember 2026Ende der Übergangsfrist für die meisten Anforderungen (36 Monate)
September 2027Vollständige Anwendbarkeit für Default-Produkte
September 2027Meldeverpflichtungen gelten ab diesem Datum
Dezember 2029Vollständige Anwendbarkeit für Important-Produkte (längere Übergangsfrist)
Für Schweizer Unternehmen: Nutzen Sie die Übergangsfrist, um Ihre Produkte, Prozesse und Dokumentationen an die CRA-Anforderungen anzupassen. Ein frühzeitiger Start vermeidet Stress und teure Eilaufträge.

Was müssen Hersteller jetzt tun? Der CRA-Checklist

Produkt- und Entwicklungsprozess

  • Security-by-Design in den SDLC (Software Development Life Cycle) integrieren
  • Threat Modeling für alle neuen Produkte und Major-Releases durchführen
  • Secure Coding Guidelines für Entwickler etablieren und durchsetzen
  • Automatisierte Sicherheitstests (SAST, DAST, SCA) in CI/CD-Pipelines einbauen
  • Penetrationstests für wichtige Produkte vor Release durchführen
  • Software Bill of Materials (SBOM) für jedes Produkt erstellen und pflegen

Vulnerability- und Incident-Management

  • Prozess für die Annahme, Bewertung und Behebung von Sicherheitslücken definieren
  • 24-Stunden-Meldeprozess für aktive Exploits etablieren (intern + an ENISA)
  • Coordinated Vulnerability Disclosure (CVD) Policy veröffentlichen
  • Bug-Bounty-Programm oder Responsible Disclosure Kanal einrichten
  • Patch-Management-Prozess für den gesamten Supportzeitraum definieren

Dokumentation und Konformität

  • EU Declaration of Conformity erstellen und für jedes Produkt führen
  • Technische Dokumentation (Architektur, Massnahmen, Risikoanalyse) systematisieren
  • CE-Kennzeichnung vorbereiten (für Produkte mit digitalen Elementen)
  • Anweisungen für sichere Installation, Konfiguration und Nutzung verfassen

Organisation und Lieferkette

  • Verantwortliche Person für Produktsicherheit benennen (ähnlich DSB bei DSGVO)
  • Lieferantenverträge um Security-Anforderungen erweitern
  • Open-Source-Abhängigkeiten auf Schwachstellen und Lizenzen prüfen
  • Interne Audits des Security-Prozesses planen und durchführen

Strafen und Sanktionen

Die Strafen unter dem CRA sind deutlich höher als bei vielen anderen Regulierungen:

VerstossMaximale Strafe
Verstoss gegen wesentliche Sicherheitsanforderungen (Art. 53)Bis zu 15 Mio. EUR oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes
Verstoss gegen Melde- oder DokumentationspflichtenBis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes

Zusätzlich drohen:

  • Marktverbot für nicht konforme Produkte in der EU
  • Rückrufaktionen und Verpflichtung zur Informierung der Nutzer
  • Schadenersatzforderungen von Kunden und Partnern
  • Reputationsverlust und Vertrauensverlust im Markt

Wie unterscheidet sich der CRA von NIS2?

Beide Regulierungen ergänzen sich, betreffen aber unterschiedliche Akteure:

AspektCRANIS2
ZielgruppeHersteller von Produkten mit digitalen ElementenBetreiber kritischer Infrastrukturen und wichtiger Einrichtungen
FokusProduktsicherheit über den LebenszyklusOrganisationale Sicherheit und Resilienz
RechtsformEU-Verordnung (direkt anwendbar)EU-Richtlinie (muss in nationales Recht umgesetzt werden)
Geografische ReichweiteAlle, die Produkte in die EU bringenEU-Mitgliedstaaten (indirekt auch Schweiz über KRITIS)
Meldefristen24h (exploited), 72h (erste Bewertung)24h (kritisch), 72h (nicht kritisch)
StrafenBis 15 Mio. EUR / 2,5 % UmsatzBis 10 Mio. EUR / 2 % Umsatz

Ein Unternehmen kann gleichzeitig unter CRA und NIS2 fallen — z.B. ein schweizerischer IoT-Hersteller, der seine eigenen Geräte in der EU betreibt (CRA als Hersteller, NIS2 als KRITIS-Betreiber).

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt der CRA für reine Software?

Ja. Der CRA gilt für alle "Produkte mit digitalen Elementen" — das umfasst Hardware, Software und SaaS-Lösungen, sofern sie in der EU in Verkehr gebracht werden. Auch mobile Apps und Cloud-Services fallen unter die Definition.

Müssen Open-Source-Projekte den CRA erfüllen?

Nicht automatisch. Non-kommerzielle Open-Source-Projekte sind explizit ausgenommen. Sobald aber ein kommerzieller Anbieter das Projekt supportet, als Dienstleistung anbietet oder in ein kommerzielles Produkt integriert, greift der CRA.

Wer prüft die CRA-Konformität?

Hersteller müssen die Konformität grundsätzlich selbst attestieren (Internal Production Control, Modul A). Für Important-Produkte ist eine unabhängige Prüfung durch eine benannte Stelle (Notified Body) erforderlich. Diese Stellen werden von den EU-Mitgliedstaaten benannt.

Was ist eine Software Bill of Materials (SBOM)?

Eine SBOM ist eine detaillierte Aufstellung aller Software-Komponenten, Bibliotheken und Abhängigkeiten eines Produkts. Sie ermöglicht es, bekannte Schwachstellen (z.B. durch CVEs) schnell zu identifizieren und zu beheben. Formate wie SPDX oder CycloneDX sind etabliert.

Wie bereite ich mich als Schweizer Unternehmen vor?

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Weiterführende Links

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